Kein Computer, kein WLAN und trotzdem Abmahnkosten

Wer einen Internet-Anschluss hat, der haftet ohne wenn und aber Das Amtsgericht München hat eine Rentnerin zur Erstattung von Abmankosten und Schadensersatz verurteilt, obwohl die pflegebedürftige Frau weder einen Computer noch einen WLAN-Router hatte.


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